10086 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 22. November 2018 im Nationalrat eingebracht und im Wesentlichen wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll im Rot-Weiß-Rot-Karten-System das Punkteschema für die Zulassung sonstiger Schlüsselkräfte entsprechend den Vorgaben eines Erkenntnisses des VfGH verfassungskonform gestaltet werden, indem die Vergabe von Punkten bei den jeweiligen Zulassungskriterien anders gewichtet wird.

Um diese Diskriminierung auf Grund des Alters zu beseitigen, werden daher beim Punkteschema für sonstige Schlüsselkräfte die Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ mit der Zuteilung von mehr erreichbaren Punkten aufgewertet, während zugleich das Kriterium „Alter“ entsprechend geringer gewichtet wird.

Überdies soll die Verpflichtung der Aufenthaltsbehörden zur Übermittlung bestimmter Daten auf jene Gruppe von Ausländern erweitert werden, welche die in Umsetzung der ICT-Richtlinie neu geschaffenen Aufenthaltsbewilligungen erhalten.

Gemäß § 30 Abs. 2 AMSG hat das Arbeitsmarktservice für die Arbeitsmarktbeobachtung und –statistik sowie für Grundlagen- und Entwicklungsarbeit und die Forschung in den Bereichen Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Berufswelt zu sorgen. Um diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, ist es erforderlich, dass alle von den Aufenthaltsbehörden erteilten Aufenthaltstitel, die einen Arbeitsmarktzugang einräumen, an das Arbeitsmarktservice weitergeleitet werden. Daher soll nunmehr die Meldepflicht der Aufenthaltsbehörden um die Aufenthaltsbewilligungen für unternehmensintern transferierten Arbeitnehmer („ICT“), mobile unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („mobile ICT“) sowie um die Aufenthaltsbewilligung „Familiengemeinschaft“ gemäß § 69 Abs. 3 NAG ergänzt werden. Diese Aufenthaltstitel wurden im NAG in Umsetzung der Richtlinie 2014/66/EU – „ICT-Richtlinie“ neu geschaffen (BGBl. I Nr. 145/2017)“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Rosa Ecker, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Korinna Schumann.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Rosa Ecker, MBA gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                               Rosa Ecker, MBA                                                                 Reinhard Todt

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender