10095 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Erweiterung des Anwendungsbereiches des Waffengesetzes 1996 um zu Salutwaffen umgebaute Schusswaffen sowie deaktivierte Schusswaffen

-       Umfassende neue Kategorisierung vor allem in Bezug auf halbautomatische Schusswaffen, große Magazine und Schusswaffen mit glattem Lauf

-       Angleichung der im Zuge der Überlassung von Schusswaffen anzugebenden Daten

-       Aufnahme einer Meldeverpflichtung für Waffenhändler im Falle verdächtiger Transaktionen

-       Erweiterung der höchstzulässigen Anzahl von erlaubten Schusswaffen für Sportschützen

-       Aufnahme einer Ausnahmeregelung für Jäger in Bezug auf Vorrichtung zur Dämpfung eines Schussknalles

-       Schaffung von Regelungen, wonach Jäger während der Ausübung der Jagd auch zum Führen einer Schusswaffe der Kategorie B berechtigt sind

-       Entkoppelung der halbautomatischen Karabiner und Gewehre vom Kriegsmaterialbegriff

-       Erweiterung des Schusswaffenverbots für Drittstaatsangehörige gemäß § 11a auf sämtliche Waffen

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, Michael Wanner, Jürgen Schabhüttl, Martin Weber, Anton Froschauer, Ing. Bruno Aschenbrenner und Andreas Arthur Spanring.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                          Mag. Dr. Michael Raml                                                     Armin Forstner, MPA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender