10101 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2018)

Hauptgesichtspunkte des gegenständlichen Beschlusses:

–      Einführung eines neuen Dienstrechtes für die Schulaufsicht

–      Flexibilisierung der Telearbeit

–      Sicherstellung eines einheitlichen Vollzuges des Dienstrechts durch Anpassung an aktuelle Entwicklungen der Judikatur bzw. Änderungen

–      Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens in den Exekutivdienst im Ausschreibungsgesetz

–      Vermeidung von Versicherungslücken im Pensionssystem

Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorblatt verwiesen.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-Einführung der Verwendungsgruppe "SQM" sowie der Entlohnungsgruppe "sqm" (vertragliches Schema für die Schulaufsicht) für die ab 1. Jänner 2019 neu zu bestellenden Bediensteten der Schulaufsicht.

- Die Ermöglichung auch tageweise Telearbeit in Abstimmung mit den Vorgesetzten in Anspruch zu nehmen, flexibilisiert die derzeit bestehenden Regelungen.

- Entwicklungen in der Judikatur und mit dem Dienstrecht korrespondierenden Materiengesetzen machen diverse Anpassungen erforderlich, damit ein einheitlicher, rechtskonformer Vollzug gestellt ist. Dies betrifft etwa die Gebührlichkeit der Abfertigung für Antragsbeamtinnen und Beamte sowie die damit verbundenen Beitragsleistungen im Bereich der "Abfertigung Neu", Klarstellungen im Hinblick auf die "Höherverwendung" von Vertragsbediensteten, Klarstellungen hinsichtlich der Erbringung von Mehrdienstleistungen bei All-In- und Fixbezüglern in Verbindung mit gleitender Dienstzeit, Regelungen zur Wiedereingliederungsteilzeit von Beamtinnen und Beamten.

- Die Wartefrist für einen Wiederantritt zur Aufnahme in den Exekutivdienst wird von derzeit einem Jahr auf eine im Einvernehmen zwischen BMI bzw. BMVRDJ und jeweils dem BMöDS festzulegenden Zeitraum flexibilisiert werden. Dadurch sollen Wiederantritte etwa aufgrund des Scheiterns in einer Disziplin des Körpertests früher möglich werden und damit das Aufnahmeverfahren im Exekutivdienst beschleunigt werden.

- "Vollharmonisierte" (d.h. vom Vollanwendungsbereich des APG umfasste) Beamtinnen und Beamten unterliegen aufgrund einer Regelungslücke derzeit im Falle von ex lege- Außerdienststellungen keiner Versicherungspflicht. Um daraus resultierende Lücken zu vermeiden, wird die Möglichkeit der Weiterzahlung von Pensionsbeiträgen geschaffen. Im Bereich der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Korridorpension bestehen für Beamtinnen im Vergleich zum ASVG Schlechterstellungen dahingehend, dass sog. Anschlusskarenzurlaube nicht für die Ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit berücksichtigt werden und daher eine Inanspruchnahme der (mit Abschlägen verbundenen) Korridorpension in gewissen Konstellationen nicht möglich ist.

Mit Änderungen im Verfassungsausschuss des Nationalrates wurde insbesondere das Gehaltsabkommen zwischen dem Bund und den Gewerkschaften Öffentlicher Dienste für 2019 vom 20. November 2018 umgesetzt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann, Elisabeth Grimling, Wolfgang Beer und Korinna Schumann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                           Christoph Längle, BA                                                 Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender