10121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (36. KFG-Novelle)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Zwingende Abfrage bei einer dafür vorgesehenen Datenbank, um zu klären, ob die Originaldokumente allenfalls bei einer anderen Stelle hinterlegt sind, um eine Erschleichung eines Duplikates zu verhindern;

-       Verbot von Fahrzeugänderungen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens des Fahrzeuges zur Folge haben;

-       Entfall der derzeitigen Einschränkung auf eine Fahrschulbewilligung pro Person.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Februar 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Steiner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dominik Reisinger, Peter Samt, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Steiner gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 02 12

                               Christoph Steiner                                                                 Gerd Krusche

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender