10123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, MMMag. Dr.Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 22. November 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die österreichische Klima- und Energiestrategie #mission2030 hat sich wesentliche Ziele in der Erreichung und Etablierung eines zugleich sicheren, nachhaltigen, innovativen und wettbewerbsfähigen Energiesystems gesetzt. Um diese Ziele ökonomisch und ökologisch zu ermöglichen, wird auch die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie (KWK-Anlagen), vor allem auf Basis von fester Biomasse, eine besondere Rolle spielen. Diese ist zur Aufrechterhaltung der Strom- und Wärmeversorgung (insbesondere in Ballungsräumen) notwendig, ebenso wie zur Systemstützung im (Strom-)Netzbereich durch Engpassmanagement und die Bereitstellung von Ausgleichs- und Regelenergie.

Feste Biomasse leistet einen substanziellen Beitrag am österreichischen Energieträgermix, dessen Fortbestand es bestmöglich sicherzustellen gilt. Bis zum Inkrafttreten einer neuen langfristigen Regelung, ist ein "Wegbrechen" dieses nachhaltigen Sockelbeitrags auf dem Weg zu 100% erneuerbaren Strom bilanziell ebenso zu verhindern, wie es gilt, die weitere Entwicklung eines nachhaltigen Energiesystems positiv zu begleiten.

Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen zur sofortigen Kontrahierung für Anlagen auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil und sonstiger fester Biomasse in § 17 soll verhindert werden, dass die Erzeuger auf die nach wie vor preisgünstigere Energieproduktion aus fossilen Energieträgern umstellen. Auch nach vollständiger Abschreibung dieser Anlagen sind die Betriebskosten aktuell höher, als die Einnahmen aus dem Verkauf von Strom und Wärme zum jeweiligen Marktpreis.“

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Februar 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, David Stögmüller, Dr. Magnus Brunner, LL.M., Ing. Bernhard Rösch, Georg Schuster, Robert Seeber, Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Michael Bernard, Marianne Hackl und Andrea Kahofer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2019 02 12

                                  Robert Seeber                                                                      Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende