10126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht vor, dass ab 1. Jänner 2020 nur noch e-cards mit Lichtbildern ausgegeben werden dürfen. Ist ein Lichtbild in den näher bezeichneten behördlichen Beständen (wie im Pass- oder Führerscheinregister) nicht vorhanden, so besteht eine Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger, ein Lichtbild beizubringen.

Durch die vorliegende Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes werden Präzisierungen an der gesetzlichen Grundlage sowie der Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vorgenommen und datenschutzrechtliche Begleitbestimmungen geschaffen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Rosa Ecker, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, David Stögmüller, Rosa Ecker, MBA, Ing. Bernhard Rösch, Christoph Steiner und Korinna Schumann.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Rosa Ecker, MBA gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 03 12

                               Rosa Ecker, MBA                                                            Korinna Schumann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende