10141 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird

Dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde mit der 56. ASVG-Novelle (BGBl I Nr. 72/1999; § 31 a Abs. 1 idF BGBl I Nr. 1/2002) aufgetragen, für den gesamten Vollzugsbereich der Sozialversicherung flächendeckend ein "Elektronisches Verwaltungssystem" – kurz: ELSY – einzuführen und dessen Betrieb zu gewährleisten. Primär soll es die Verwaltungsabläufe zwischen den beteiligten Akteuren unterstützen und es soll eine weitgehende Vollziehung des SV-Rechts ohne papierschriftliche Unterlagen erzielt werden.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates schafft die Möglichkeit, die Unterschrift der Ärztin/des Arztes in einem gesicherten Netzwerk einfacher zu gestalten und dafür § 6 Abs. 1 Z 1 Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) zu nutzen. Wenn ohnedies ein für Gesundheitsdaten sicheres Netz verwendet wird, soll nicht noch zusätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden müssen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Bernhard Rösch.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dipl.-Ing. Andrea Holzner und Korinna Schumann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Rösch gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 04 09

                            Ing. Bernhard Rösch                                                           Rosa Ecker, MBA

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende