10144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 30. Jänner 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 1 Abs. 2 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, sind die Planstellen der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch einen Monat nach Freiwerden auszuschreiben. Diese Frist hat sich zwar im Fall des Freiwerdens einer Planstelle (oder im Fall des gleichzeitigen Freiwerdens mehrerer Planstellen) als ausreichend erwiesen; im Fall eines zeitlich aufeinanderfolgenden Freiwerdens mehrerer Planstellen kann diese Frist jedoch dazu führen, dass die Ausschreibung mehrerer Planstellen nicht unter einem erfolgen kann.

Aus diesem Grund sieht der vorgeschlagene § 1 Abs. 2 zweiter Satz eine Verlängerung der Frist zur Ausschreibung von Planstellen der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs vor.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Elisabeth Grimling.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 04 09

                              Mag. Doris Schulz                                                    Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender