10145 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 27. Februar 2019 im Nationalrat eingebracht und im wesentlichen wie folgt begründet:

„Die Vorlage dient der Änderung der Indexanpassung, die nach der Stammfassung des Parteiengesetzes 2012 (PartG) und Parteien-Förderungsgesetzes 2012 (PartFörG) die Veränderung des Jahres 2014 gegenüber jener des Jahres 2013 als Ausgangspunkt genommen hätte.

Da im PartG auch Regelungen zu Spenden, Wahlwerbungsausgaben und Spendenverboten verankert sind, auf welche die Valorisierungsregel des § 14 Abs. 2 anzuwenden ist, wird mit der gegenständlichen Novelle ebenso bewirkt, dass für die in § 4 und § 6 PartG genannten Beträge keine Index-Anpassung ab dem Jahr 2014 vorzunehmen ist.

Ab dem Jahr 2019 soll eine jährliche Indexanpassung vorgenommen werden. Im Sinne des Gedankens, im System zu sparen, ist es weiterhin geboten, auch bei den Fördermitteln für die politischen Parteien anzusetzen und die automatische Valorisierung erst 2019 beginnen zu lassen. .

Diesem Beschluss liegt die Annahme zugrunde, dass in Folge einer Indexanpassung ab dem Jahr 2015 (anhand der Veränderung des Jahres 2014 gegenüber 2013) im Jahre 2019 eine Erhöhung des Fördervolumens um rund 3,332 Mio. Euro vorgenommen würde. Eine Indexanpassung ab dem Jahr 2019 (anhand des Vergleichs zwischen dem Durchschnitt des Jahres 2018 und jenem des Jahres 2017) führt demgegenüber lediglich zu einer Erhöhung des Fördervolumens um 576.089,37 Euro.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Doris Schulz und Monika Mühlwerth.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 04 09

                              Mag. Doris Schulz                                                    Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender