10150 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       politische Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse, einschließlich Bekämpfung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichten Waffen, Terrorismusbekämpfung, Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt, Zusammenarbeit in multilateralen Foren

-       breite sektorale Zusammenarbeit, unter anderem in den Bereichen Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung, Förderung von Freihandel und Investitionen, justizielle Zusammenarbeit, Steuern, Forschung und Innovation, Bildung und Kultur, Migration, Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität etc.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da das vorliegende Abkommen Bestimmungen enthält, die in die Kompetenzen sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten fallen, handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen und bedarf daher auf Seite der Europäischen Union auch der Ratifikation bzw. Genehmigung durch alle Mitgliedstaaten. Das Abkommen ist in 23 Amtssprachen der Europäischen Union authentisch. Dem Nationalrat sollen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die authentische deutsche und englische Sprachfassung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gottfried Sperl.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Christian Buchmann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gottfried Sperl gewählt.


 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2019 04 09

                                  Gottfried Sperl                                                                 Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender