10152 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahme:

-       Regelmäßiger institutionalisierter Dialog zwischen der EU und Singapur

Der Inhalt des gegenständlichen Beschlusses stützt sich auf folgende Säulen:

-       Bilaterale, regionale und internationale Zusammenarbeit; Zusammenarbeit in den Bereichen Internationale Stabilität, Justiz, Sicherheit und Entwicklung; Zusammenarbeit in Handels- und Investitionsfragen; Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit sowie eine umfassende sektorale Zusammenarbeit.

-       Rechtliche Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und illegalen Kleinwaffen, Bestrafung schwerer Verbrechen, Bekämpfung von Terrorismus, Finanzierung von Terrorismus, Geldwäsche und schädlicher Steuerpraktiken und Schutz geistigen Eigentums;

-       Politische Zusammenarbeit in den Bereichen Datenschutz, Migration, Umwelt, Energie, Verkehr, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung und Soziales, Bildung und Kultur, Gesundheit, Statistik, und Zivilgesellschaft;

-       Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel, einschließlich Erleichterung der bilateralen Handels- und Investitionsströme, und in sektoralen Wirtschafts- und Handelsfragen wie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen, Abbau technischer Handelshemmnisse, Zoll, Wettbewerbspolitik, Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Steuer- und Industriepolitik;

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gottfried Sperl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Hubert Koller, MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gottfried Sperl gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2019 04 09

                                  Gottfried Sperl                                                                 Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender