10154 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Privatschulgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 27. Februar 2019 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Allgemeiner Teil

Anpassungen im Hinblick auf Deutschförderklassen und Deutschförderkurse

Kinder und Jugendliche, die im schulpflichtigen Alter die deutsche Sprache (Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986) nicht oder nicht ausreichend beherrschen, um dem Unterricht zu folgen, sollen diese frühzeitig erlernen, um möglichst rasch als ordentliche Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe unterrichtet werden zu können.

Die Grundlage für die Zuteilung des außerordentlichen Status bzw. für den Besuch von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen sind standardisierte Testungen, die einen eindeutigen Aufschluss über die Form und das erforderliche Maß an Förderung geben sollen. Dies soll im Sinne der Einheitlichkeit und Objektivierung sowohl für die Deutschförderklasse als auch für den Deutschförderkurs gelten.

Für das Übergangsjahr 2018/19, in dem die standardisierten Testungen noch nicht abschließend implementiert sind und die Zuweisung aller außerordentlichen Schülerinnen und Schüler ausschließlich in Deutschförderklassen zu erfolgen hatte, soll dahingehend konkretisiert werden, dass ein Aufstieg aus der Deutschförderklasse in die nächsthöhere Schulstufe auch für außerordentliche Schülerinnen und Schüler, die gemäß Testergebnis einen Deutschförderkurs besuchen werden, unter gewissen Voraussetzungen möglich ist.

Übergangsrecht betreffend das Prüfungsgebiet Mathematik der abschließenden Prüfungen an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Sonderformen einer allgemeinbildenden höheren Schule

Nach dem Haupttermin 2018 wurden in einem breit angelegten Diskussionsprozess Vorschläge für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung der Klausurprüfungen im Prüfungsgebiet Mathematik erarbeitet. Diese geplanten Änderungen sollen nunmehr auch für jene Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten anzuwenden sein, deren erstmalige Zulassung zu einer abschließenden Prüfung an einer allgemeinbildenden höheren Schule bereits erfolgte und die zur Wiederholung des Prüfungsgebietes Mathematik zugelassen wurden.

 

 

Anpassungen im Privatschulgesetz

Im Privatschulgesetz sollen Adaptierungen zum Nachweis der Sprachkompetenz auf Kompetenzniveau C1 im Sinne des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Leiter und Lehrkräfte von Privatschulen vorgenommen werden.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Doris Hahn, MEd MA, Mag. Dr. Doris Berger-Grabner, Mag. Martina Ess, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 04 09

                                Klara Neurauter                                                              Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende