10166 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- die Förderung der Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erfolgt ab 1. Jänner 2020 im Rahmen der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten;
- die Qualifizierung von Kraftfahrzeugen mit drei Rädern als einspurige Kraftfahrzeuge führt zu einer Reduzierung der für sie zu entrichtenden Vignettenpreise;
- Behörden können die ASFINAG zur Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen ermächtigen;
- die Befugnisse, die im Bereich der fahrleistungsabhängigen Maut den Mautaufsichtsorganen zur Aufforderung der Leistung der Ersatzmaut zustehen, werden auch im Rahmen der zeitabhängigen Maut vorgesehen;
- mit Hilfe einer pseudonymisierten Speicherung von Fahrzeugdaten sollen die Ergebnisse der manuellen Nachbearbeitung von Verdachtsfällen auf Mautprellerei durch Mitarbeiter der ASFINAG für künftige Verdachtsfälle nutzbar gemacht werden.
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Steiner.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dominik Reisinger, Martin Preineder und Dr. Peter Raggl.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Steiner gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2019 05 07
Christoph Steiner Gerd Krusche
Berichterstatter Vorsitzender