10170 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2019 betreffend ein Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderung-Grundsatzgesetz)

Angesichts des Auslaufens vieler Biomasse-Förderverträge und der drohenden Stilllegung von Ökostromanlagen auf der Basis fester Biomasse brachten Teile der Abgeordneten am 22.11.2018 einen Initiativantrag im Nationalrat ein. Mithilfe dieses Inititativantrages sollte das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) novelliert und der Fortbestand der Biomasseanlagen durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Nachfolgetarife gemäß § 17 ÖSG 2012 gesichert werden. Am 14.2.2019 stimmte ein Teil der Abgeordneten des Bundesrates gegen das Gesetzesvorhaben und erteilte dem Gesetzesbeschluss des Nationalrates nicht die notwendige Zustimmung für ein verfassungsgemäßes Zustandekommen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verpflichtet nunmehr die Ausführungsgesetzgeber in Form eines Grundsatzgesetzes, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil zu fördern. Hierfür wird seitens des Grundsatzgesetzgebers skizziert, wie die Landesgesetzgeber die betroffenen Anlagen zu fördern haben.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, David Stögmüller, Michael Bernard, Andrea Kahofer, Dr. Magnus Brunner, LL.M. und Stefan Zaggl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 05 07

                                 Marianne Hackl                                                                    Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende