10173 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Entschließungsantrag der Bundesräte David Stögmüller, Martin Weber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sperrvermerke für Mitglieder der Identitären Bewegung Österreich im Öffentlichen Dienst (258/A(E)-BR/2019)

Die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, Martin Weber, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. April 2019 einen Entschließungsantrag eingebracht und im wesentlichen wie folgt begründet:

„Nach einem Bericht des Standards wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ) wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) eröffnet, aufgrund der Geldspende des Attentäters von Christchurch an die Identitäre Bewegung. Das DÖW stuft die Identitäre Bewegung als „rechtsextreme Jugendorganisation mit vielfältigen faschistischen Anklängen in Theorie, Ästhetik, Rhetorik und Stil“ ein.

Ebenso wird im Verfassungsschutzbericht von 2017 die Identitäre Bewegung als „eine der wesentlichen Trägerinnen des modernisierten Rechtsextremismus“ bezeichnet und damit als rechtsextreme Vereinigung qualifiziert.

Verteidigungsminister Mario Kunasek verkündete auf dieser Grundlage, dass Sperrvermerke für Mitglieder der Identitären Bewegung beim Bundesheer wieder in Kraft treten werden.

In einem Interview mit ,,oe24“ ging der Innenminister mit der Aussage „niemand, der aus extremistischen Motiven heraus unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat ablehnt und zur Gewalt aufruft, sie verherrlicht oder anwendet, hat in der Polizei Platz “ in eine ähnliche Richtung.

Ein Informant des BVT bestätigte nun gegenüber der „Die Presse“, dass es auch Identitäre innerhalb der Polizei gibt.

Spätestens jetzt sollten der Aussage des Innenministers nun Taten folgen, da Rechtsextremismus im gesamten Öffentlichen Dienst nicht zu dulden ist.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rudolf Kaske.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, Robert Seeber, MMag. Dr. Michael Schilchegger. Mag. Elisabeth Grossmann und Wolfgang Beer.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Bundesräte David Stögmüller, Martin Weber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sperrvermerke für Mitglieder der Identitären Bewegung Österreich im Öffentlichen Dienst (258/A(E)-BR/2019) keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten.

Die Wahl eines Berichterstatters fand ebenfalls keine Mehrheit.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 7. Mai 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Antrag 258/A(E)-BR/2019 keine Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2019 05 07

                                                                                                                    Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                                                                                                                   Vorsitzender