10176 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates verfolgt das Ziel, die zeitliche Strukturierung des Unterrichtsjahres zu optimieren und die Betreuungsbedingungen für Eltern und Erziehungsberechtigte in unterrichtfreien Zeiten zu verbessern.

Dazu erfolgt eine entsprechende Anpassung des Schulzeitgesetzes 1985 durch die gesetzliche Verankerung von Herbstferien. Diese schulfreien Tage werden durch die Dienstage nach Ostern und Pfingsten eingebracht und verringern jene von den Schulpartnerschaftsgremien schulfrei erklärbaren Tage. Da die Anzahl der Schultage im Zeitraum vom 27. Oktober bis einschließlich 31. Oktober variiert, wird das Höchstmaß der von den Schulpartnerschaftsgremien für schulfrei erklärbaren Tage gesetzlich verankert. Mit dieser Bestimmung wird sichergestellt, dass die Zahl der Schultage in einem Schuljahr unverändert bleibt.

Ergänzend dazu wird für die zuständigen Schulbehörden die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Fällen durch Verordnung den Entfall der Herbstferien festzulegen. Eine Ausnahmeregelung aus schulorganisatorischen Gründen ist für berufsbildende mittlere und höhere Schulen aufgrund der lehrplanmäßig vorgeschriebenen Pflichtpraktika unerlässlich. Die ersten gesetzlich vorgesehenen Herbstferien wird es im Schuljahr 2020/21 geben. Wo dies gewünscht wird, können sie bereits im Schuljahr 2019/20 durch die Schulbehörde eingeführt werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Wanner, David Stögmüller, Mag. Martina Ess und Mag. Elisabeth Grossmann.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Mai 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 05 27

                              Mag. Doris Schulz                                                            Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende