10178 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 geändert wird

Die Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 24. April 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und im Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 sollen Adaptierungen vorgenommen werden, die für Personen, die eine universitäre Lehramtsausbildung für höhere und mittlere Schulen nach dem alten Studienplan abgeschlossen haben, eine reguläre Anstellungsmöglichkeit als Lehrpersonen an Mittelschulen und Polytechnischen Schulen gewährleisten.

Zu Artikel 1 Z 1 und 2 (Artikel I Abs. 14a der Anlage und § 123 Abs. 88 LDG 1984) und zu Artikel 2 Z 1 bis 3 (§ 3 Abs. 7, § 5 Abs. 11 und § 32 Abs. 28 LVG):

Nach der aktuellen Rechtslage können Lehrpersonen mit einer abgeschlossenen Universitätsausbildung (Lehramt nach dem alten Studienplan) gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes lediglich sondervertraglich als Lehrpersonen an Pflichtschulen verwendet werden, sofern keine Person, die die Zuordnungserfordernisse erfüllt, sich auf die zu besetzende Stelle bewirbt.

Durch das gegenständliche Gesetzesvorhaben wird für Personen, die eine universitäre Lehramtsausbildung für höhere und mittlere Schulen nach dem alten Studienplan abgeschlossen haben, eine reguläre Anstellungsmöglichkeit an Mittelschulen und an Polytechnischen Schulen geschaffen.

Da gemäß § 3 Abs. 7 LVG Landesvertragslehrpersonen, die die für ihre Verwendung vorgesehenen Einreihungsvoraussetzungen in die Entlohnungsgruppe l 1 oder in die Entlohnungsgruppe l 2a 2 erfüllen, auch die Zuordnungserfordernisse zur Entlohnungsgruppe pd erfüllen, wird durch Artikel I Abs. 14a der Anlage zum LDG 1984 zugleich eine Zuordnungsmöglichkeit für das Entlohnungsschema pd eröffnet.

Die Bestimmungen sollen mit 1. September 2019 in Kraft treten.“

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Michael Wanner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler gewählt.


Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Mai 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 05 27

                    Dr. Andrea Eder-Gitschthaler                                                  Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende