10187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird

Kernpunkt der Novelle ist eine doppelte Obergrenze für Parteispenden. So dürfen Einzelpersonen und Unternehmen künftig maximal 7.500 € pro Jahr an eine Partei spenden. Gleichzeitig wird eine jährliche Spendenobergrenze pro Partei von 750.000 € festgelegt. Nur für neue Parteien, die noch keine Parteienförderung erhalten haben, werden etwas lockere Regelungen gelten. Spenden über 2.500 € müssen umgehend dem Rechnungshof gemeldet und veröffentlicht werden. Neu sind überdies höhere Strafen bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Mio. € und ein Monitoring der Wahlkampfausgaben durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 04

                                 Wolfgang Beer                                                       Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender