10188 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird

Diese Novelle hat zum Ziel, eine Frauenquote in den parlamentarischen Klubs von zumindest 40% sicherzustellen. Dies soll über einen finanziellen Anreiz erfolgen. Wenn ein Klub bzw. eine Fraktion über mehr weibliche Abgeordnete als im Ausmaß von 40% verfügt, werden seine Förderungen um 3% erhöht. Kosten, die durch diese Novelle entstehen, sollen durch die Verwendung von Geldbußen für die Überschreitung des Höchstbetrages für Wahlwerbungsausgaben im Sinne des Parteiengesetzes bedeckt werden.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 04

                                 Wolfgang Beer                                                       Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender