10189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Post-strukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personal-vertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019)

Dem Beschluss liegen folgende Ziele zugrunde:

-       Schaffung einer zentralen Bundesdisziplinarbehörde für alle Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

-       Professionalisierung der Entscheidungsfindung durch den Einsatz hauptberuflich tätiger Vorsitzender in den Spruchkörpern (Disziplinarsenaten)

-       Verbesserung der Disziplinarentscheidungen und dadurch Erhöhung der Rechtssicherheit

-       Vereinheitlichung der Spruchpraxis in den Disziplinarverfahren

-       Erhöhung der Kostentransparenz im Disziplinarwesen

-       Anpassungen im Personalvertretungsrecht des Bundes

Der gegenständliche Beschluss umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine zentrale und unabhängige Bundesdisziplinarbehörde beim BMöDS anstelle der Disziplinarkommissionen in den einzelnen Ressorts der Bundesverwaltung. Von der Bundesdisziplinarbehörde sollen künftig die Aufgaben der Disziplinarkommissionen nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und auch der Disziplinarkommissionen nach dem Heeresdisziplinargesetz 2014, wahrgenommen werden. Die Bundesdisziplinarbehörde entscheidet – so wie derzeit die Disziplinarkommissionen – in Disziplinarsenaten, die sich aus drei Mitgliedern zusammensetzen:

-       Einer oder einem hauptberuflich tätigen rechtskundigen Senatsvorsitzenden.

-       Einem nebenberuflich tätigen Mitglied, das dienstgeberseitig aus dem Ressort der oder des Beschuldigten kommt (Nominierungsrecht des jeweiligen obersten Organs).

-       Einem nebenberuflich tätigen Mitglied, das dienstnehmerseitig aus dem Ressort der oder des Beschuldigten kommt (Nominierungsrecht des jeweiligen Zentralausschusses).

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring und Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 04

                                  Robert Seeber                                                       Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                    Berichterstatter                                                                        Vorsitzender