10190 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Aus verfassungsrechtlichen Gründen (insbesondere mit Blick auf das Prinzip der Gewaltenteilung) sollen die Disziplinarangelegenheiten gegen Beamtinnen und Beamte der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft von der Zuständigkeit der beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport einzurichtenden Bundesdisziplinarbehörde ausgenommen werden. Zur Erlassung von Disziplinarerkenntnissen und zur Entscheidung über Suspendierungen hinsichtlich der Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft soll – im Hinblick auf Effizienz und Verfahrensbündelung – nur eine Disziplinarkommission bestehen, die bei der Parlamentsdirektion eingerichtet werden soll.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 04

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender