10192 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Erstellt am 05.07.2019

Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,

die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG), BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Abs. 1 Z 4 wird nach dem Wort „Freiflächen“ ein Punkt angefügt und der Ausdruck „und ausgenommen in jenen Fällen, in denen das Rauchen gemäß § 13a zulässig ist.“ entfällt.

2. § 13a samt Überschrift entfällt.

3. § 13b Abs. 4 entfällt.

4. §  18 Abs.  15 lautet:

„(15) §  12 Abs.  1 Z  4 tritt mit 1. November September 2019 in Kraft. §  13 a und §  13 b Abs.  4 treten mit 31. Oktober August 2019 außer Kraft.“