10197 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019)

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

 

1. In Artikel 1 wird in § 15 Abs. 2 Z 3 das Wort „Streifrage“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.

2. In Artikel 1 wird in § 66 im ersten Satz das Wort „Streitfrag“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.

3. In Artikel 16 Z 11 wird in § 3 Abs. 2 im dritten Satz das Wort „Ihrem“ durch das Wort „ihrem“ ersetzt.

4. In Artikel 16 Z 40 wird in § 24 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „es denn“ durch die Wortfolge „es sei denn“ ersetzt.

5. In Artikel 16 Z 47 wird in § 32b nach dem Verweis „gemäß § 32a Abs. 1“ das Wort „zu“ eingefügt.

6. In Artikel 16 Z 55 wird in § 43 Abs. 4 die Wortfolge „Änderungen des Inhaltsverzeichnis“ durch die Wortfolge „Änderungen des Inhaltsverzeichnisses“ ersetzt.

7. Die Artikelbezeichnung des auf den Artikel 16 folgenden Artikel wird von „Artikel 3“ auf „Artikel 17“ geändert.

8. In Artikel 17 entfällt in Z 2 das Wort „wird“.

9. In Artikel 17 Z 16 wird in § 5 Abs. 5 die Wortfolge „Bundesanstalt Statistik Austria“ durch die Wortfolge „die Bundesanstalt Statistik Österreich“ ersetzt.

10. In Artikel 17 Z 17 wird in § 5 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „zwei wöchigen“ durch das Wort „zweiwöchigen“ ersetzt.

11. In Artikel 17 Z 18 wird in § 5a Abs. 1 Z 4 lit. c der Verweis „Z 2 lit. b“ durch den Verweis „lit. b“ ersetzt.

12. In Artikel 17 Z 34 wird in § 12 Abs. 5 nach dem Wort „Mitgliedstaaten“ das Wort „zu“ eingefügt.

13. In Artikel 17 Z 37 wird in § 13 Abs. 3 erster Satz nach dem Wort „Form“ das Wort „zu“ eingefügt.

14. In Artikel 17 Z 47 entfällt vor dem Wort „durch“ das Wort „wird“.