10200 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. Dezember 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z1:

Kapitel 1, Artikel 1, Absatz (4) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates besagt: ‚(4) Die Bestimmungen dieser Verordnung beruhen auf dem Vorsorgeprinzip, mit dem sichergestellt werden soll, dass in Verkehr gebrachte Wirkstoffe oder Produkte die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, wenn wissenschaftliche Ungewissheit besteht, ob die in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassenden Pflanzenschutzmittel Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt bergen.‘

Im März 2015 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheits­organisation (WHO) Glyphosat in die Kategorie 2A (wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen, probably carcinogenic to humans).

In der wissenschaftlichen Bewertung von Glyphosat durch die ‚Internationale Agentur für Krebs­forschung‘ (IRAC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) heißt es (Zitat):

‚Krebs beim Menschen: Es gibt eingeschränkte Beweise beim Menschen für die Krebserregung durch Glyphosat. Ein positiver Zusammenhang ist beim Non-Hodgkin Lymphoma beobachtet worden. Krebs bei Versuchstieren: Es gibt ausreichende Beweise bei Versuchstieren für die Krebserregung durch Glyphosat.

Gesamtbewertung: Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend für Menschen (Gruppe 2A).‘

Am 15. März 2017 haben die Wissenschaftler der EU-Chemikalienbehörde ECHA ihre Bewertung für eine europaweit harmonisierte Gefahreneinstufung abgeschlossen: Glyphosat ist nach Aussage der ECHA nicht krebserregend, fruchtbarkeitsschädigend und erbgutverändernd. Weiters heißt es, Glyphosat sei augenreizend und giftig für Wasserorganismen mit langfristigen Auswirkungen.

Glyphosat stellt somit jedenfalls eine Gefahr für die Umwelt dar. Der Expertenstreit über die mögliche krebserregende Wirkung von Glyphosat dauert an. Die starken Zweifel an der Ungefährlichkeit des Wirkstoffes für den Menschen konnten bisher nicht ausgeräumt werden.

Am 27. November 2017 wurde Glyphosat, dessen Zulassung mit Dezember 2017 ausgelaufen wäre, trotz wissenschaftlicher gegensätzlicher Einschätzungen bezüglich der Gefahr für die Gesundheit von Menschen und der übereinstimmenden Einschätzung der Schädigung der Umwelt, für weitere fünf Jahre in der EU wiederzugelassen.

Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat soll daher unter Anwendung des Vorsorgeprinzips in Österreich verboten werden.

Zu Z2:

In einer früheren Novellierung wurden zwei § 18 Abs. 10 beschlossen. Um allfällige Irritationen zu verhindern, wird dies korrigiert, in dem ein Abs. 10a geschaffen wird.“

In Zweiter Lesung hat der Nationalrat Änderungen zum ursprünglichen Entwurf beschlossen, die vor allem ein bedingtes Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Jänner 2020 zum Inhalt haben, um der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft zu entsprechen.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Thomas Schererbauer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Peter Raggl, Günther Novak, Martin Preineder, Jürgen Schabhüttl, Mag. Doris Schulz, Andrea Kahofer, Dipl.-Ing. Andrea Holzner, Silvester Gfrerer und Michael Bernard.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Thomas Schererbauer gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                           Thomas Schererbauer                                                          Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender