10206 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 12. Juni 2019 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Die wesentlichen Inhalte der vorgeschlagenen Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes sind daher:

- Sicherung des Bestandes der schulischen Tagesbetreuung durch Öffnung eines Teils der Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz (erweiterte Zweckwidmung) und Verfügbarmachung der nicht verbrauchten Mittel aus den mit dem Schuljahr 2018/19 auslaufenden Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den (weiteren) Ausbau ganztägiger Schulformen

- Ermöglichung eines bedarfsorientierten Ausbaus ganztägiger Schulformen durch Vereinfachung  des Mechanismus der Mittelbereitstellung unter Beteiligung von Ländern bzw. Gemeinden (Kofinanzierung) und nahtlosen Übergang zu den Förderungen aus den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG (Verschiebung um ein Jahr)

- Sicherstellung der Gleichwertigkeit von schulischen und außerschulischen Einrichtungen durch die Festlegung von Qualitätsstandards für außerschulische Einrichtungen als Bedingung für die Verwendung der Mittel“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Doris Hahn, MEd MA und Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                              Mag. Doris Schulz                                                            Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende