10209 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 27. März 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen üben ihre Tätigkeit grundsätzlich selbständig aus. „Die selbständige Berufsausübung ist insbesondere im Hinblick auf das Berufsbild des Rechtsanwaltes von Relevanz, der außer seinem Mandanten dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet ist“ [Vitek, § 21g RAO, in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek (Hg), Kurzkommentar RAO (2015)].

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die der Versorgungseinrichtung ihrer Rechtsanwaltskammer nach § 50 Abs. 4 RAO angehören, üben ihre Erwerbstätigkeit selbständig aus. Ein wie von § 7 Z 1 lit. e ASVG gefordertes arbeitsrechtliches Anstellungsverhältnis liegt bei ihnen nicht vor.

Die vorgeschlagene Änderung des § 7 Z 1 lit. e ASVG dient daher der Klarstellung, dass Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die der Versorgungseinrichtung ihrer Rechtsanwaltskammer für den Fall der Krankheit angehören, nicht der Teilpflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG unterliegen, wobei dies auch steuerrechtlich nicht unbeachtlich sein wird.

Diese Änderung gilt auch für Sachverhalte, die vor ihrem Inkrafttreten verwirklicht wurden, wobei im Verwaltungsverfahren das am Tag der Entscheidung geltende Recht anzuwenden ist.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Rosa Ecker, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Marlies Steiner-Wieser.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Rosa Ecker, MBA gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                               Rosa Ecker, MBA                                                            Korinna Schumann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende