10213 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Schon seit langem wird von der SPÖ und vielen anderen, vor allem Frauenorganisationen und Gewerkschaften, die volle gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten gefordert. Nur durch eine gesetzliche Regelung kann ein wesentlicher Beitrag zum Schließen der Einkommensschere gesetzt und für alle berufstätigen Elternteile eine Besserstellung erreicht werden. In vielen Kollektivverträgen wurden bereits bei der Anrechnung von Karenzzeiten wichtige Verbesserungen erreicht. Doch auf keinen Fall darf diese Regelung auf die KV-VerhandlerInnen abgewälzt werden, so wie es ÖVP-Klubobmann August Wöginger gefordert hat. Alle Eltern brauchen die gleichen Chancen auf Anrechnung, daher führt kein Weg an einer gesetzlichen Umsetzung vorbei.

Die volle Anrechnung der Karenzzeit nach dem Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz im Ausmaß von 24 Monaten hätte Auswirkungen auf die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche, auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf die Kündigungsfristen und vor allem auf Vorrückungsstichtage im Zusammenhang mit dem Einkommen.

Rund 1,3 Mio. unselbständig Beschäftigte – fast alles Frauen – werden davon profitieren. Derzeit gibt es knapp 1,8 Mio. unselbständig erwerbstätige Frauen bis zum 65. Lebensjahr. Laut eines Zeitungsberichtes aus 2015 (https://derstandard.at/2000011670026/Ohne-Kinder-gluecklich-im-Alter) sind rund 20 % aller Frauen über 40 kinderlos. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Zahl für den Durchschnitt der Frauen, die jetzt berufstätig sind auf 30 % steigt. Das bedeutet, dass 70 % aller derzeit unselbständig erwerbstätigen Frauen entweder Kinder haben, oder (voraussichtlich) noch Kinder bekommen werden, rund 1,26 Mio.

Die Zahl der Männer, die länger als 10 Monate in Karenz waren/sind/sein werden ist eher gering einzuschätzen. Daher kann man von rund 1,3 Mio. Personen ausgehen, die von einer Neuregelung profitieren, oder noch profitieren werden können (wenn sie Kinder bekommen).“

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Es soll klargestellt werden, dass Karenzzeiten in jenem Umfang angerechnet werden, in dem sie auch in Anspruch genommen wurden beziehungsweise, dass Karenzzeiten bis maximal zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes angerechnet werden.

Das Inkrafttreten wird auf 1. August 2019 geändert und für alle Frauen, deren Kind ab diesem Zeitpunkt geboren (adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Steiner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Korinna Schumann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Steiner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                               Christoph Steiner                                                            Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende