10214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutangestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 13. Juni 2018 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise wie folgt begründet:

„Die Wetterkapriolen der vergangenen Monate zeigen, wie wichtig und unverzichtbar die freiwilligen Helfer von Feuerwehren, Rettungsorganisationen und anderer Katastrophenschutzorganisationen sind. Die Zivilgesellschaft ist auf deren Einsatzbereitschaft angewiesen und daher ist es höchst an der Zeit, diese Einsatzbereitschaft auf ein rechtlich abgesichertes Niveau zu heben.

Wir müssen diesen Helfern die arbeitsrechtliche Absicherung geben, ihre selbstlosen Einsätze ohne Angst um den Arbeitsplatz oder Einkommensverluste zu absolvieren.

Durch die vorliegenden Änderungen wird daher der Anspruch auf Freistellung von der Dienstleistung samt Fortzahlung des Entgelts für Arbeitnehmer, die als freiwillige und ehrenamtliche Mitglieder von Katastrophenhilfsdiensten, Rettungsdiensten oder freiwilligen Feuerwehren Einsätze leisten, ausdrücklich geregelt. Dieser Anspruch steht bis zum Höchstausmaß von fünf Arbeitstagen innerhalb eines Arbeitsjahres zu. Der Anspruch auf sonstige Dienstfreistellungsgründe wird dadurch nicht geschmälert. Im ABGB wird dieser Anspruch als zwingender und unabdingbarer Anspruch ausgestaltet.

Im Katastrophenfondsgesetz wird für die Rückerstattung der von den Arbeitgebern geleisteten Entgeltfortzahlungen an ihre Arbeitnehmer eine Regelung getroffen. Der Landeshauptmann bedient sich bei der Abwicklung der Rückersatzansprüche des Amtes der Landesregierung. Die Richtlinie nach dem Katastrophenfondsgesetz wird nähere Regelungen über die Voraussetzungen des Rückersatzanspruches und dessen behördliche Zuerkennung enthalten.

Nach den außergewöhnlichen Gewittern und Starkregenereignissen im zweiten Quartal 2018 in mehreren Bundesländern sollen aber auch für die Opfer dieser Naturkatastrophen zusätzliche Mittel aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt werden, um den Finanzbedarf zur Abfederung außerordentlichen Schäden im Vermögen von Privaten und Unternehmen zu decken. Es muss sichergestellt sein, dass ausreichend Finanzmittel unbürokratisch und schnell zur Verfügung gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt durch den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit den Ländern.“

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Arbeitnehmerinnen sollen für ihre Einsätze, die sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zu einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr im Rahmen eines Großeinsatzes leisten in Hinkunft einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Ausmaß und Lage der jeweiligen bezahlten Dienstfreistellung soll mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und dieser soll aus dem Katastrophenfonds für die gewährte Freistellung und die Entgeltfortzahlung eine Prämie in der Höhe von 200 Euro pro im Einsatz befindlichen Dienstnehmer und Tag erhalten.

Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass freiwillige Helfer nicht gezwungen sind für ihre Einsätze im Interesse der Gesellschaft den Erholungsurlaub oder Zeitausgleich konsumieren zu müssen und gleichzeitig, dass Arbeitgeber keine Verluste erleiden, wenn sie diese Arbeitnehmer für die Einsätze von der Arbeitsleistung freistellen.

Damit kann den Hunderttausenden freiwillig engagierten Menschen in unserem Land selbst geholfen und ihnen wieder ein Stück mehr Anerkennung zuteilwerden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Rosa Ecker, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Sonja Zwazl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Rosa Ecker, MBA gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                               Rosa Ecker, MBA                                                            Korinna Schumann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende