10217 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungsrecht geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 – HaftRÄG 2019)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahme:

Die Bestimmung über die Tierhaftung soll durch einen klaren Hinweis ergänzt werden, dass sich die Anforderungen an die Alm- und Weidetierhaltung auch nach anerkannten Standards richten können. Zudem sollen einige Kriterien festgeschrieben werden, die im Rahmen der Tierhaltung und bei der Prüfung des Mitverschuldens eine Rolle spielen können.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Dr. Peter Raggl, MMag. Dr. Michael Schilchegger und Mag. Elisabeth Grossmann.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                                Klara Neurauter                                                                  Martin Weber

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender