10219 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vergleich einer Rechtssache in der ersten Verhandlung von Aufwand und Ergebnis einem prätorischen Vergleich gleichzuhalten ist. Auch der Aufwand des Gerichts ist durch die halbe Pauschalgebühr abgedeckt.

Das österreichische Justizsystem weist europaweit die höchste Gebührenbelastung auf. Laut der European Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ), "European judicial systems - Efficiency and quality of justice", CEPEJ Studies No. 23, 2016, ist Österreich das einzige Land, das mehr aus Gerichtsgebühren einnimmt, als das ganze Justizsystem kostet. Mit 111 % Kostendeckung liegt Österreich damit eklatant über dem Durchschnitt von 18%.

Hohe Rechtsgeschäftsgebühren bedeuten für sozial Schwache ein ganz wesentliches Hindernis beim Zugang zum Recht, einen massiven Standortnachteil und einen großen Wettbewerbsnachteil für Österreichische Unternehmerinnen. Die aus zu hohen Gebühren resultierende Vermeidung von schriftlichen Verträgen erhöht die Rechtsunsicherheit und führt zu weiteren Gerichtsverfahren.

Der Zugang zum Recht darf nicht an überhöhten Gebühren scheitern.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Michael Wanner, Martin Weber, Stefan Schennach und Dr. Magnus Brunner, LL.M..

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                 MMag. Dr. Michael Schilchegger                                                   Martin Weber

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender