10220 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und die Jurisdiktionsnorm geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG und der Richtlinie 2006/70/EG (im Folgenden: Vierte Geldwäsche-Richtlinie), im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016, BGBl. I Nr. 10/2017 erfolgte. Mit diesem wurden umfangreiche Anpassungen der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der Rechtsanwaltsordnung, der Notariatsordnung und des Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vorgenommen.

Wie gegen alle anderen EU-Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission zuletzt auch gegen die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2018/0003) wegen unzureichender Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie eingeleitet. Defizite wurden dabei unter anderem auch im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare geortet.

Auch wenn sich die Mehrzahl dieser Kritikpunkte der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren aller Voraussicht nach ausräumen lassen, zeigt die Analyse durch die Europäische Kommission doch, dass die die Rechtsanwälte und Notare in diesem sensiblen Bereich treffenden Verpflichtungen in dem einen oder anderen Punkt präzisiert werden sollten, weil sie missverstanden werden können. Das soll mit den im Bereich der Rechtsanwaltsordnung, der Notariatsordnung und des Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vorgeschlagenen Änderungen geschehen. Das dient der Aufklärung der von der Europäischen Kommission dargelegten Problembereiche. Der vorliegende Beschluss geht davon aus, dass die Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare korrekt erfolgt ist.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                 MMag. Dr. Michael Schilchegger                                                   Martin Weber

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender