10222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 27. März 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 20.03.2019 wurde ein Antrag (563/A) zum Pflegegeld und dessen automatischer Anpassung an die Inflation im Sozialausschuss diskutiert, am Ende jedoch mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Am selben Tag stimmten die Regierungsparteien im Verfassungsausschuss für eine automatische Anpassung an die Inflation, nämlich jener der Parteienförderung. Im zugehörigen Antrag (619/A) wird diese Politik für die eigene Tasche damit gerechtfertigt, dass eine Erhöhung der Parteienförderung seit 2015 ausgeblieben ist.

Die Höhe des Pflegegeldes wurde jedoch ebenfalls zuletzt mit dem BGBl. I Nr. 12/2015 angepasst. Um der seither verzeichneten Steigerung des Verbraucherpreisindex auch Rechnung zu tragen, müssten in der höchsten Pflegestufe mittlerweile bereits 100 Euro mehr bezogen werden. Berücksichtigt man die Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit der Einführung des Pflegegeldes 1993, müsste der Auszahlungsbetrag in der höchsten Pflegestufe sogar um 600 Euro höher liegen, um die seither eingetretenen Kaufkraftverluste auszugleichen.“

Im Zuge der Debatte im Finanzausschuss des Nationalrates haben die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Mag. Gerald Loacker einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Z 1 bis 3 (§§ 5, 44 Abs. 8 und 49 Abs. 28):

Im Monat Mai 2019 hatten insgesamt 462.583 Personen (291.692 Frauen und 170.891 Männer) einen Anspruch auf Pflegegeld.

Seit seiner Einführung im Jahr 1993 hat das Pflegegeld mangels laufender Valorisierungen an Wert verloren. Zuletzt wurde das Bundespflegegeld in sämtlichen Stufen mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 um 2% erhöht.

Von zahlreichen Stellen, z.B. den Seniorenverbänden, der Behindertenanwaltschaft, dem Österreichischen Behindertenrat sowie der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger wird eine laufende Valorisierung verlangt. Dieser Forderung soll mit dem vorliegenden Entwurf Rechnung getragen werden. Ab dem Jahr 2020 soll eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach dem ASVG erfolgen.

Durch diese Erhöhung werden einerseits der Pflege zu Hause mehr Mittel zur Verfügung gestellt, andererseits im stationären Bereich die Sozialhilfebudgets der Länder entlastet, weil aus dem Pflegegeld ein höherer Deckungsbeitrag zur Verfügung steht.

Diese Erhöhungen sollen auch für das Pflegegeld der Stufe 1 nach § 47 Abs.1 und die Ausgleiche nach § 44 gelten.

Im Rahmen der notwendigen Neuordnung des Pflegesystems einschließlich einer nachhaltig gesicherten Finanzierung soll die nunmehr vorgeschlagene Valorisierung des Bundespflegegeldes im Lichte der langfristigen Finanzierungs- und Steuerungserfordernisse evaluiert werden.

Kompetenzgrundlage: In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützen sich die Änderungen auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 und Art. 102 Abs. 2 B-VG („Pflegegeldwesen“).“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                                Ing. Eduard Köck                                                                      Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender