10223 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Übermittlung von Informationen an die Gesellschaft durch Intermediäre,
- Anforderungen an Intermediäre zur Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten,
- Anforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter,
- Erhöhte Anforderungen an Stimmrechtsberater.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2019 07 09
Robert Seeber Ingo Appé
Berichterstatter Vorsitzender