10227 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle)

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 13. Juni 2019 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Rechtsabbiegevorgängen von LKW (toter Winkel) sollen rechtliche Adaptierungen erfolgen, um für die Behörden die Möglichkeit zu schaffen, zielgerichtete Maßnahmen setzen zu können.

Bereits derzeit bestehen für die Straßenpolizeibehörden umfassende Möglichkeiten, an gefährlichen Kreuzungen unter besonderer Berücksichtigung von gefährlichen Abbiegevorgängen Maßnahmen zu setzen. Um den Behörden jedoch die Möglichkeit zu geben, auch größere Gebiete in dieser Hinsicht zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu setzen, soll eine Verordnungsermächtigung normiert werden. Eine gebietsweise Verordnung soll dabei keine Verpflichtung sondern eine Möglichkeit für die Behörde bleiben. Da es derzeit bereits unterschiedliche Assistenzsysteme für LKW im Zusammenhang mit dem toten Winkel gibt, soll die Formulierung möglichst weit gefasst werden, um alle diesbezüglichen Systeme zu erfassen. Gleichzeitig soll die Bestimmung betreffend Unfallhäufungspunkte adaptiert werden.

Grundsätzlich wird für die Änderungen ein Inkrafttreten mit 1. September 2019 vorgesehen.“

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Bernard.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich die Mitglieder des Bundesrates Dominik Reisinger, Gerd Krusche und Peter Samt.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Bernard gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                                Michael Bernard                                                                  Gerd Krusche

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender