10237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Erstellt am 21.09.2019
Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,
die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl. I Nr. 85/2008, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2017, wird wie folgt geändert:
1. In § Nach
§ 1 Abs 6 Z 5 wird nach der Z 7 folgende
Z 8 eingefügt 6
angefügt:
„86. Zuwendungen
von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten
Betriebskrankenkasseneiner
Betriebskrankenkasse an eine gemäß § 718
Abs. 9 ASVG
errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer,
wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 entstehen würde.“