10237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Erstellt am 21.09.2019

Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,

die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl. I Nr. 85/2008, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § Nach § 1 Abs 6 Z 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt 6 angefügt:

       „86. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebskrankenkasseneiner Betriebskrankenkasse an eine gemäß §  718 Abs 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 entstehen würde.“