10237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird
Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:
Ziffer 1 lautet:
„1. In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:
„8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebskrankenkassen an eine gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 entstehen würde.““