10249 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Initiativanträge 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020, hat der Budgetausschuss des Nationalrates am 12. September 2019 auf Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Änderung zum Stiftungseingangssteuergesetz zum Gegenstand hat und dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegt.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Mit dieser Bestimmung soll die im Rahmen der Sozialversicherungs-Organisationsreform geschaffene Möglichkeit, das Vermögen von Betriebskrankenkassen an Privatstiftungen zu übertragen, von der Stiftungseingangssteuer befreit werden.“
Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Mit dieser Bestimmung soll die im Rahmen der
Sozialversicherungs-Organisationsreform geschaffene Möglichkeit, das
Vermögen der im ASVG angeführten Betriebskrankenkassen an neu
errichtete Privat-stiftungen zu übertragen, von der Stiftungseingangssteuer
befreit werden. Die Befreiung soll die einmalig im Kalenderjahr 2020
stattfindende Vermögensübertragung erfassen, womit eine Verankerung
der
Bestimmung bei den Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen stattfinden
soll.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2019 10 08
Robert Seeber Ingo Appé
Berichterstatter Vorsitzender