10253 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden

Die Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 2. Juli 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Angesichts der Entwicklung der öffentlichen Schulden im letzten Jahrzehnt braucht es die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang. Nur eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse kann dafür sorgen, dass Österreich in konjunkturell hervorragenden Jahren einen Überschuss schafft und mit diesem Polster dann notwendige Investitionen in schlechten Jahren finanziert.

Zwar zielt der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt auf ein ausgeglichenes Budget ab, jedoch ohne Mechanismen zur automatischen Anpassung der Steuern oder Ausgaben. Und erst nach einem zeitaufwändigen und stark politisch geprägten Prozess zwischen Mitgliedsstaat und EU-Institutionen können Sanktionen in Form von Strafgeldern verhängt werden.

Als Vorbild können wir auf bewährte Beispiele (zB. Schweiz) zurückgreifen. Konkret werden im Fall der Schuldenbremse die zulässigen Ausgaben auf die Höhe der um einen Konjunkturfaktor bereinigten Einnahmen begrenzt. Über den kompletten Konjunkturzyklus ist der Haushalt somit ausgeglichen. Nicht auszuschließen ist, dass Schätzfehler passieren.

Eine Schuldenbremse nach dem Schweizer Vorbild ist daher notwendig, um eine vernünftige Budgetpolitik aufzuziehen. Dafür muss die Schuldenbremse mit einem entsprechenden gesetzlichen Hebel ausgestaltet werden - hierfür soll mit diesem Gesetz die Grundlage geschaffen werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerd Krusche.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Robert Seeber, Mag. Reinhard Pisec, BA MA und Ingo Appé.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerd Krusche gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmenmehrheit bzw. mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2019 10 08

                                   Gerd Krusche                                                                        Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender