10254 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019)

Der  vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrats hat folgende Schwerpunkte:

-       Präzisierung bestehender wehrrechtlicher Begriffe unter fallweiser gleichzeitiger Anpassung an aktuelle Herausforderungen, insbesondere im Wehrgesetz 2001 hinsichtlich der allgemeinen Einsatzvorbereitung und im Heeresgebührengesetz 2001 hinsichtlich des Begriffs der eigenen Wohnung im Zusammenhang mit der Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe

-       Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Auszeichnung besonderer Leistungen für die militärische Landesverteidigung ("Partner des Bundesheeres")

-       gesetzliche Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, insbesondere durch Abbau von erkannten Doppelgleisigkeiten

-       Lösung vereinzelt festgestellter Detailprobleme, insbesondere im Bereich des Kommandanten­verfahrens nach dem Heeresdisziplinargesetz 2014

-       Formelle Anpassungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164, sowie mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I Nr. 58

-       Schaffung einer Möglichkeit, die Altersgrenzen für das Ende der Wehrpflicht mit Einverständnis der Betroffenen in Einzelfällen individuell zu erhöhen

-       spezifische Regelungen betreffend den Datenschutz

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ernest Schwindsackl, Michael Wanner, Marlies Steiner-Wieser und Wolfgang Beer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser gewählt.


Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 10 08

                         Marlies Steiner-Wieser                                                          Wolfgang Beer

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender