10257 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999 geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philipp Kucher, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 2. Juli 2019 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Für die Sicherung der lückenlosen Vollversorgung mit Blutkonserven in Österreich werden tausende mobile Blutspendeaktionen in ganz Österreich und Blutabnahmen an fixen Standorten durch das Österreichische Rote Kreuz durchgeführt. Die Zulassung zur Blutspende erfolgt auf Basis von schriftlichen Verfahrensanweisungen (VA) und schriftlichen Standard Operations Rules (SOP). Die Abläufe werden ständig von der Leitung der Blutspendezentrale sowie durch ein Qualitätsmanagementsystem, der Betrieb regelmäßig durch Amtsärzte und durch die AGES überwacht.

Nach den geltenden Regelungen des Blutsicherheitsgesetzes hat auch bei mobilen Vollblutspendeaktionen ständig ein hierfür geeigneter Arzt anwesend zu sein, der die gesundheitliche Eignung der Spender beurteilt und die Gewinnung des Blutes durchführt. Es wird nun befürchtet, dass Ärzte zunehmend nicht mehr in dem zur Versorgung der Bevölkerung notwendigen Ausmaß für mobile Blutspendeaktionen zur Verfügung stehen werden und dass geplante Blutspendeaktionen abgesagt werden müssen. Dies könnte die Versorgung der Patienten gefährden.

Tatsächlich ist die persönliche Anwesenheit eines geeigneten Arztes bei mobilen Vollblut-Spendeaktionen auch nicht erforderlich, wie das Beispiel anderer europäischer Länder, etwa Schweiz oder Finnland zeigt, da die Blutgewinnung und die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung der Spender nach streng standardisierten Vorgaben abläuft. Gesundheitliche Zwischenfälle bei Spendern kommen praktisch nicht vor. Daher wird vorgeschlagen, anstelle der ärztlichen Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des Spenders die Entscheidung über die Zulassung zur Vollblutspende auch aufgrund eines standardisierten Anamnesebogens nach ärztlichen Vorgaben auch durch geeignete Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege zuzulassen. Deren Ausbildung umfasst auch die Kompetenz bei Notfällen gemäß § 14a GUKG. In Zweifelsfällen oder komplexen medizinischen Fragen muss eine unmittelbare Rückfrage bei einem geeigneten Arzt möglich sein.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Es soll während des Betriebs einer mobilen Blutspendeeinrichtung („Blutspendeaktion“, die tage- oder stundenweise außerhalb einer ortsfesten Blutspendeeinrichtung stattfindet) gewährleistet sein, dass eine unmittelbare Rückfrage bei einem entsprechend ausgebildeten Arzt möglich ist, um den Gesundheitsschutz von Spender und Empfänger sicherzustellen.

Aus Gründen der Patienten- und Produktsicherheit soll der Betrieb einer Blutspendeeinrichtung und die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen nur in Anwesenheit eines zur selbstständigen Berufsausübung in Österreich berechtigten Arztes, der die hiefür entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten aufweist, zulässig sein. Abweichend von diesem Grundsatz soll es ermöglicht werden, dass bei mobilen Blutspendeeinrichtungen von der Anwesenheit eines hiefür qualifizierten Arztes unter den normierten Voraussetzungen abgesehen werden kann. Diese Maßnahme stellt eine ausreichende Verfügbarkeit von Blutkonserven sicher und entspricht auch einer in der Blutkommission besprochenen und festgelegten Empfehlung.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA, Monika Mühlwerth und Rosa Ecker, MBA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 10 08

                               Martin Preineder                                                              Rosa Ecker, MBA

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende