10258 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich (Gehaltskassengesetz 2002) geändert wird

Die Abgeordneten Philipp Kucher, Gabriela Schwarz, Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am
2. Juli 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Praxis der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich hat sich herausgestellt, dass sich die Situation am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren in eine Richtung entwickelt hat, dass insbesondere EDV-Fachkräfte mit Berufserfahrung praktisch ausschließlich auf Basis von Sonderverträgen eingestellt werden können. Die sich dienstordnungsgemäß auf Basis der anzuwendenden Kollektivverträge ergebenden Gehaltshöhen sind nicht marktkonform. Um für die Einstellung von geeignetem Personal die notwendige zeitliche Flexibilität zu gewährleisten, ist eine Delegation der Befugnis zum Abschluss von Sonderverträgen vom Vorstand der Gehaltskasse an die Obleute vorzusehen.

Der Reservefonds dient der Sicherstellung der Besoldung der angestellten Apotheker, auch wenn die Gehaltskasse kurzfristig keine Einnahmen an Umlagen von den Apothekenbetrieben erhalten sollte (beispielsweise durch Ausfall der Zahlungen der Gebietskrankenkassen, den Entzug der Einziehungsermächtigungen zum Einbehalt der Umlagenvorschreibungen etc.). Es soll dadurch auch für den unwahrscheinlichen Fall eine Sicherstellung im System der Gehaltskasse garantiert sein. Das im Reservefonds vorhandene Vermögen stellt wirtschaftlich gesehen brach liegendes Kapital dar, der gesetzliche Zweck des Reservefonds kann auch mit der vorgeschlagenen geringeren Höhe des Fonds erfüllt werden. Daher soll die Höhe des Reservefonds auf das notwendige Maß herabgesetzt werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Rosa Ecker, MBA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 10 08

                               Martin Preineder                                                              Rosa Ecker, MBA

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende