10259 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die von der HistorikerInnenkommission der Republik Österreich hervorgehobene besondere Situation der Nachkommen von Vertriebenen bisher im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht nicht berücksichtigt wurde. Diese wären heute österreichische Staatsbürger, wenn ihre vertriebenen Vorfahren die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verloren hätten. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden Regelungen betreffend den Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft für NS-Verfolgte bzw. den Erwerb der Staatsbürgerschaft für deren Nachkommen getroffen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gottfried Sperl.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Andrea Wagner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gottfried Sperl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 10 08

                                  Gottfried Sperl                                                                    Robert Seeber

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender