10261 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz – ÖKEVG 2019)

Die Abgeordneten Elisabeth Köstinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 2. Juli 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist ein wesentlicher Pfeiler für die Energiewende, die mit dem Pariser Weltklimaabkommen völkerrechtlich verbindlich und in den europäischen und nationalen Klima- und Energiezielen einschließlich der dazu ergangenen Rechtsakte manifestiert wurden.

Neben anderen Maßnahmen im Gebäudesektor, wie der thermischen Gebäudesanierung, der Festlegung hoch qualitativer energetischer Gebäudestandards, dem Austausch der bestehenden Ölkessel im Gebäudebestand gilt es auch den Einbau von Ölkessel im Neubau zu vermeiden. Die #mission2030 hat dazu im Leuchtturm 5 das Ziel festgelegt, dass der Einbau von fossilen Ölkesseln im Neubau in allen Bundesländern flächendeckend spätestens ab 2020 nicht mehr möglich sein soll. Im Heizungssektor stehen ausreichend kostengünstige klimafreundliche Alternativen zu diesen Anlagen zur Verfügung. Insgesamt sollen mit dem in der #mission2030 angeführten Maßnahmenbündel im Gebäudebereich die Treibhausgasemissionen bis 2030 um rd. 3 Millionen Tonnen gesenkt werden und der Zielpfad für eine vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2050 eingeleitet werden. Dies dient auch der Umsetzung von völkerrechtlich und unionsrechtlich verbindlichen Zielsetzungen im Bereich Klimaschutz. Zum derzeitigen Stand haben jedoch lediglich einige Bundesländer ein derartiges Einbauverbot in Kraft gesetzt oder stehen unmittelbar bevor (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien).

Um die in der #mission2030 festgelegten Zielsetzung fristgerecht umzusetzen soll mittels einer bundgesetzlichen Regelung ein bundesweit geltendes Einbauverbot für fossil betrieben Ölbrennwertgeräte festgelegt werden.

Zu § 1:

Aufgrund der verfassungsrechtlich festgelegten Kompetenzaufteilung berühren die gegenständlichen Regelungen jedenfalls die Kompetenzen der Länder (insbesondere Baurecht). Für eine Bundesregelung bedarf es daher einer entsprechenden Kompetenzdeckungsklausel hinsichtlich der Erlassung, Änderung oder Aufhebung der Regelung.

Zu § 2:

Neue Heizsysteme bleiben teilweise weit über 20 Jahre in Betrieb. Der Inbetriebnahme von neuen mit fossilen flüssigen oder festen Brennstoffen betriebenen Heizkessel, die von allen Technologien die höchsten Treibhausgasemissionen verursachen, hätte daher einen weitreichenden negativen Treibhausgasemissionseffekt, der die Energiewende ernsthaft gefährden könnte. Zur Vermeidung dieses Lock-In-Effektes soll bei der Errichtung eines neuen Gebäudes bundesweit der Einbau von Heizkessel von Zentralheizungsanlagen, die auf Basis von fossilen flüssigen oder festen Brennstoffen betrieben werden, unzulässig werden.

Die Maßnahme ist mit dem öffentlichen Interesse an der Zielsetzung einer Dekarbonisierung des gesamten Wirtschaftssystems bis 2050 zu erreichen begründet und daher alle, vor allem langfristig wirkenden gegenläufigen Maßnahmen, die diese Zielerreichung gefährden, zu vermeiden und Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen des auch von Österreich ratifizierten Pariser Übereinkommens und der unionsrechtlich verbindlichen nationalen Klimaschutzziele1 zu unterstützen.

Zu diesem Zweck soll in allen materienrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Bewilligung der Errichtung neuer Gebäude das öffentliche Interesse an dieser Dekarbonisierungsmaßnahme in der Weise berücksichtigt werden, dass der Einbau dieser Technologien in neu errichteten Gebäuden gänzlich unterbleibt.

Zu § 3:

Das Einbauverbot soll – wie in der #mission2030 festgelegt – ab 2020 österreichweit zur Anwendung kommen. Zum 31. Dezember 2019 anhängige Verfahren sind hiervon unberührt.“

 

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Robert Seeber, Günther Novak und Hubert Koller, MA. Im Anschluss daran wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat die Verhandlungen über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Jänner 2020 wieder aufgenommen.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, Michael Bernard, Johanna Miesenberger und Sonja Zwazl.

Aufgrund des Ablaufs der Achtwochenfrist gemäß Artikel 42 Abs. 3 B-VG steht dem Bundesrat kein Einspruchsrecht mehr zu. Demnach ist nur über das Zustimmungsrecht gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG abzustimmen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Jänner 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2020 01 14

                                 Marianne Hackl                                                                    Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende