10272 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Datenschutzbericht 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III-684-BR/2019 d.B.)

Das Jahr 2018 war für die Datenschutzbehörde (DSB) geprägt vom Übergang zur - ab dem 25. Mai 2018 geltenden - Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Bericht der DSB für 2018 verzeichnet dabei einen massiven Anstieg der Individual- und auch grenzüberschreitenden Beschwerden im Datenschutz sowie bei den Verfahrenszahlen. Es ist der Behörde aber gelungen, fast alle Verfahren in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten zu bearbeiten.

Die Eingangszahl an Individualbeschwerden belief sich auf 1.036, zudem gab es 430 grenzüberschreitende Fälle aus dem Ausland, die die Behörde seit dem 25. Mai 2018 zu behandeln hatte. Auch die Zahl der Rechtsauskünfte, die die DSB erteilt hat, ist um fast 1.800 auf rund 4.000 gestiegen.

Durch das neue Datenschutzrecht weggefallen ist für die DSB etwa das Datenverarbeitungsregister. Anstelle einer Meldepflicht von Datenanwendungen hat der/die nunmehrige "Verantwortliche" bei Unternehmen und anderen Rechtsträgern seither das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen und gegebenenfalls Datenschutz-Folgenabschätzungen vorzunehmen. Das Register wird von der DSB noch bis Ende 2019 als Archiv weitergeführt.

Als nationaler Kontrollstelle obliegt der Datenschutzbehörde seit 25. Mai 2018 die Führung von Individualverfahren auf Antrag, die Führung amtswegiger Verfahren, die Führung internationaler, grenzüberschreitender Verfahren, die Akkreditierung von Verhaltensregeln, die Bearbeitung von "Data Breach" Meldungen, die Verordnungserlassung unter anderem betreffend die Datenschutz-Folgenabschätzung (black list/white list) sowie die Führung von Verwaltungsstrafverfahren. Die Datenschutzbehörde ist darüber hinaus als aktives Mitglied in zahlreichen internationalen und nationalen Gremien präsent, wird im Bericht zusammengefasst.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Arthur Spanring.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andreas Arthur Spanring, Dr. Peter Raggl, MMag. Dr. Michael Schilchegger, Mag. Doris Schulz und Klara Neurauter.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Arthur Spanring gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 2019 den Antrag, den Datenschutzbericht 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III-684-BR/2019 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2019 12 17

                        Andreas Arthur Spanring                                             Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender