10277 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates soll es jenen Drittstaatsangehörigen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Maßnahme erstens in einem (entweder vor dem Bundesamt oder vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen) Asylverfahren befinden, also noch keine rechtskräftige Entscheidung über ihren Antrag auf internationalen Schutz erhalten haben und daher Asylwerber (§ 2 Abs. 1 Z 14 AsylG 2005) sind, und zweitens als Lehrlinge im Sinne von § 1 BAG beschäftigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, das begonnene Lehrverhältnis in Österreich abzuschließen. Damit wird insbesondere dem wirtschaftlichen Interesse der Ausbildungsbetriebe (der Lehrberechtigten gemäß § 2 Abs. 1 BAG), die in die Ausbildung der Lehrlinge getätigten Investitionen nicht vorzeitig zu verlieren, Rechnung getragen. Dieses Interesse soll jedoch nur insoweit geschützt werden, als während des laufenden Asylverfahrens der Antritt des betreffenden Lehrverhältnisses zulässig war und dieses seither ununterbrochen bestanden hat. Im Sinne einer Stichtagsregelung wird daher auch vorgesehen, dass das betreffende Lehrverhältnis vor jenem Tag begonnen (und seither ununterbrochen bestanden haben) haben muss, bis zu dem es Asylwerbern möglich war, Beschäftigungsbewilligungen für die Absolvierung einer Lehre zu erhalten.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Josef Ofner, Monika Mühlwerth und Claudia Hauschildt-Buschberger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 12 17

                         Elisabeth Mattersberger                                                           Robert Seeber

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender