10280 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über Beschluss des Nationalrates vom 10. Jänner 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2020)

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates bezweckt vor allem die Neuordnung der Ministerialkompetenzen entsprechend den Vereinbarungen, die anlässlich der im Gefolge der Nationalratswahl 2019 erfolgten Bildung einer von der Österreichischen Volkspartei und den Grünen getragenen Bundesregierung getroffen wurden.

Darüber hinaus entfällt die mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017, erfolgte Gleichstellung von Generalsekretären mit Sektionsleitern hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis im Sinne einer sparsamen Verwaltung.

In Verfolgung demokratischer Grundsätze sollen Bedienstete möglichst weiterhin von den Personalvertretungsorganen vertreten werden, die sie gewählt haben. Damit dies in einem noch größeren Umfang gewährleistet ist, wird durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates angeordnet, dass jene Bediensteten, die bei einer Personalvertretungswahl ein Mandat beim abgebenden Bundesministerium erhalten haben, das jedoch gemäß § 21 Abs. 3 lit. d PVG durch die Übernahme in den anderen Planstellenbereich erlischt, bis zum Ablauf der Funktionsperiode das Recht haben, an den Sitzungen der beim abgebenden Bundesministerium eingerichteten Personalvertretungsorganen mit beratender Stimme teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an diesen Sitzungen wird dadurch nicht begründet.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Jänner 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Jänner 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 01 14

                                Klara Neurauter                                                                     Karl Bader

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender