10283 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (Einführung des Instruments Teileinspruchsrecht des Bundesrates) (270/A-BR/2019)

Die Bundesräte Korinna Schumann, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Dezember 2019 einen Antrag betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (Einführung des Instruments Teileinspruchsrecht des Bundesrates) eingebracht und wie folgt erläutert:

„Die Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 10. Oktober 2019 zeigt wiederum eindrucksvoll ein Problem des Bundesrates in seiner verfassungsrechtlichen Stellung auf. Durch die Zusammenlegung von wesensfremden Materien in einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird es dem Bundesrat, der nur zur Gänze einen Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss erheben kann, unmöglich gemacht, seinen wahren Willen auszudrücken. Dies stellt nicht nur eine Beeinträchtigung des Gesamtkörpers Bundesrat dar, sondern schränkt auch die Ausdrucksmöglichkeiten der einzelnen Bundesrätin/des einzelnen Bundesrates massiv ein.

Aus diesem Grund wurden bereits im Oktober 2003 sowie im Februar 2009 Gesetzesinitiativen des Bundesrates gesetzt, die allerdings im Nationalrat weder in Verhandlung genommen, noch beschlossen wurden.

Neben der Landeshauptleutekonferenz, welche bereits am 10. November 2017 das Teileinspruchsrecht des Bundesrates gefordert hat, hat sich nunmehr auch die PräsidentInnenkonferenz der Landtage mit der Reform des Bundesrates befasst und dabei ausdrücklich die Verwirklichung des "Teileinspruchsrechtes", das sich auf einzelne in einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates zusammengefasste Gesetze bezieht, in einer Erklärung aus Anlass der Konstituierung des Nationalrates am 23. Oktober 2019 für die XXVII. Gesetzgebungsperiode gefordert.

Die Formulierung des Gesetzesvorschlages folgt dem am 5. Februar 2009 von den Bundesräten Harald Reisenberger, Jürgen Weiss, Mag. Susanne Neuwirth, Prof. Albrecht Konecny, Ludwig Bieringer, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth und Peter Mitterer eingebrachten Gesetzesantrag und wurde deswegen schon einmal einvernehmlich von allen Fraktionen des Bundesrates unterstützt.

Die damaligen Erläuterungen lauteten wie folgt:

Art. 42 Abs. 2 B-VG soll in der Weise ergänzt werden, dass dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben wird, zu jedem einzelnen Gesetzesteil einer Sammelnovelle Einspruch erheben zu können. Dabei soll klargestellt werden, dass die unbeeinspruchten Gesetze einer Sammelnovelle trotzdem beurkundet und kundgemacht werden können. Damit soll der Mangel behoben werden, dass der Bundesrat eine Sammelnovelle nur als Ganzes in Verhandlung nehmen kann und sich Beschlüsse nur auf den Gesetzesbeschluss in seiner Gesamtheit beziehen können. Auf diese Weise wird dem Bundesrat die Möglichkeit genommen, einzelne in einer Sammelnovelle enthaltene Gesetze unterschiedlich zu behandeln.

Die angestrebte Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes steht nicht in Widerspruch zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union und führt zu keinem nennenswerten finanziellen Mehraufwand.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Christian Buchmann, Stefan Schennach, Monika Mühlwerth und Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des gegenständlichen Antrages zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung, stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Absatz 1 B-VG dem Nationalrat den angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten.

Wien, 2020 02 11

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                                            Karl Bader

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender