10295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Erstellt am 30.04.2020

Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,

die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert wirdwerden (17.  COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz), BGBlBGBI. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch das BGBlBGBI. I Nr. 23/20202312020, wird wie folgt geändert:

In § 1 wird im zweiten Satz nach dem Wort „unterliegen“ ein Beistrich und danach folgende Wortfolge eingefügt:

„sowie Personen, die in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen (§ 471f ASVG) und fallweise Beschäftigte gemäß § 33 Abs. 3 ASVG und daher mit ihrem Gesamteinkommen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen.“