10302 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012 geändert wird (10. COVID-19-Gesetz)

Die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der bestehende Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement soll auch Anwendung auf Maßnahmen/Aktivitäten/Initiativen/Beiträge finden, die von Freiwilligenorganisationen und Trägern von Freiwilligendiensten gemäß Freiwilligengesetz zur Bewältigung der Covid19-Krise geleistet wurden oder als Unterstützung infolge covidbedingter Ausgaben zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeiten bzw. zur Verhinderung der Einstellung ihrer Tätigkeiten mangels finanzieller Mittel, insbesondere auch für das Freiwillige Sozialjahr. Diese Maßnahme trägt massiv zur Stützung und Sicherung des Freiwilligenengagements in dieser Krisensituation bei. Durch die einmalige Mitteldotierung in Höhe von € 600.000.-- aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds unterstützt und stärkt die öffentliche Hand dieses unverzichtbare Freiwilligenengagement.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

Der Antrag des Bundesrates Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Ing. Bernhard Rösch.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Rösch gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012 geändert wird (10. COVID-19-Gesetz) mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 05 04

                            Ing. Bernhard Rösch                                                          Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende