10312 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird eine Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl. Nr. L 335 vom 17.12.2009 S. 1, durch die Richtlinie (EU) 2019/2177, ABl. Nr. L 334 vom 27.12.2019 S. 155, umgesetzt. Durch diese Änderung wird der Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder-Spread, dessen Überschreiten eine Voraussetzung für die länderspezifische Erhöhung der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve ist, von 100 auf 85 Basispunkte gesenkt. Gemäß Art. 4 Abs. 2 iVm Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/2177 haben die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2020 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Bestimmung zu erlassen und zu veröffentlichen und die Bestimmung in der geänderten Fassung spätestens ab 1. Juli 2020 anzuwenden.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dominik Reisinger, Mag. Bernd Saurer und Heike Eder, BSc MBA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 05 04

                                      Otto Auer                                                                            Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender